Neuregelung: Masken- und Testnachweispflicht für Zutritt in Krankenhäuser

Dresdner Krankenhäuser bitten um Einhaltung der Regeln zum Infektionsschutz

Ab Oktober gelten unter anderem für Krankenhäuser erweiterte Schutzmaßnahmen. Demnach ist der Zutritt nur unter Vorlage eines Testnachweises möglich. Zudem wird das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.

Nach dem aktuellen Infektionsschutzgesetz erhalten nur noch Besucher mit einem tagesaktuellen Test Zutritt zu Krankenhäusern. Außerdem müssen Besucher während des gesamten Besuches eine FFP2-Maske tragen – auch während des Aufenthaltes im Patientenzimmer. Die Krankenhäuser setzen diese Maßnahmen zum Schutz ihrer Patienten, Mitarbeiter und Besucher um. Daher rufen sie dazu auf, die aktuellen Regeln zum Infektionsschutz einzuhalten.

Zu den aktuellen Corona-Regelungen im St. Joseph-Stift

Statements aus den Krankenhäusern:

„Als Krankenhaus müssen wir die neuen gesetzlichen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes umsetzen. Menschen kommen aus unterschiedlichen Gründen zu uns – manche in einer Notsituation, andere zu einer geplanten Behandlung, werdende Mütter in freudiger Erwartung auf ihren Nachwuchs. In den meisten Fällen gehören unsere Patientinnen und Patienten Risikogruppen an. Es ist unsere Pflicht, sie vor Infektionen zu schützen, damit sie gesund in ihr Zuhause zurückkehren können“, betont Dr. med. Hans Bödeker, Ärztlicher Direktor am St. Joseph-Stift Dresden.

Prof. Dr. Jens-Uwe Erk, Medizinischer Direktor des Diakonissenkrankenhauses Dresden: „Bei der Durchsetzung der gesetzlichen Regelung für die Krankenhäuser hoffen wir auf das Verständnis der Bevölkerung. Wir sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Bei den Maßnahmen geht es vorrangig um den Schutz unserer Patientinnen und Patienten. In Krankenhäusern behandeln wir oft Menschen, deren Immunsystem so geschwächt ist, dass es Infektionserkrankungen nicht ausreichend abwehren kann. Helfen Sie mit, unsere Patienten, Mitarbeiter und Besucher zu schützen.“

„In diesem dritten Corona-Winter sind wir mehr denn je auf das Verständnis und das Engagement aller angewiesen. Bei den derzeit aktuellen Virusvarianten mögen vielleicht die Zahlen der schweren Verläufe im niedrigen Bereich bleiben. Dennoch droht eine Überlastung der Krankenhäuser, wenn sich Mitarbeitende infizieren und dann ausfallen. In Kombination mit der Influenza ist hier oberste Vorsicht geboten. Deshalb appellieren wir dringend an die Menschen, uns bei den aktuellen Regeln zum Infektionsschutz zu unterstützen und mitzuziehen. Vielen Dank im Voraus dafür“, sagt Prof. Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand am Universitätsklinikum Dresden.

Prof. Dr. Sebastian Schellong, Medizinischer Direktor des Städtisches Klinikums Dresden: „Unsere Mitarbeitenden versorgen täglich professionell und engagiert unsere Patient:innen. Wir bitten daher alle Besucher, unser Personal zu unterstützen, indem sie den aktuellen Corona-Regeln nachkommen. So können wir uns voll und ganz auf die medizinische Versorgung konzentrieren.“