Rund um den Aufenthalt

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Stationäre Aufnahme

Wenn Sie bereits einen Termin zur Aufnahme in unser Krankenhaus haben, kommen Sie direkt zu unserer Patientenaufnahme:

EINGANG 1 | HAUPTEINGANG,
Erdgeschoss
Wintergartenstraße 15/17
01307 Dresden

Öffnungszeiten:
Mo–Fr 6:30–15:00 Uhr

 

Noch kein Termin zur Aufnahme? Dann wenden Sie sich bitte an die Zentralambulanz.

Bitte bringen Sie folgende Dokumente zur Aufnahme mit:

  • Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhauseinweisungsschein) 
  • Chipkarte bzw. Cliniccard bei Privatversicherung
  • Personalausweis
  • Impfpass
  • Röntgenausweis
  • ggf. Kostenübernahmeerklärung vom Sozialamt
  • ggf. Nachweis Pflegegrad
  • ggf. Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht
  • Arztbriefe, Vorbefunde und Medikamentenausweis/-liste
  • Mutterpass (bei Entbindung)

Checkliste für Ihr Gepäck

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie in den Patientenzimmern wenig Platz für persönliche Dinge vorfinden werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich auf das Wesentlichste zu beschränken:

  • Waschzeug
  • Handtücher
  • Bettkleidung
  • Bademantel
  • Strümpfe und Hausschuhe
  • Unterwäsche
  • Freizeitkleidung
  • bei Entbindung: Babykleidung für den Heimweg

Wertsachen oder größere Geldbeträge sollten Sie nicht mit in Ihr Zimmer nehmen. Unser Haus kann dafür keine Haftung übernehmen. Bei Bedarf deponieren wir Ihre Wertgegenstände kostenlos gegen einen Beleg im Tresor.

Nach der Aufnahme werden Sie auf Ihrer Station bereits erwartet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Ihnen eine erste Orientierung über die anstehenden Untersuchungen und die vorgesehenen Behandlungsabläufe.

Drucken Sie sich gern diese Checkliste aus, um sich gut auf Ihren Aufenthalt bei uns vorzubereiten.

Behandlungsvertrag & Wahlleistungen

Durch Ihre Unterschrift (in Notfällen von Ihren Angehörigen) schließen Sie mit unserem Krankenhaus einen Behandlungsvertrag ab. Für diesen gelten die im Wartebereich ausliegenden und einsehbaren "Allgemeinen Vertragsbedingungen" (AVB).

Auch über die nicht im Pflegesatz enthaltenen so genannten Wahlleistungen (z. B. Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung) und die damit verbundenen Mehrkosten können Sie sich dort informieren und diese gegen zusätzliches Entgelt vereinbaren. Bei Fragen zur Kostenregelung oder zu Wahlleistungen informieren Sie gern unsere Mitarbeiterinnen der Aufnahme.

Alle Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und unterliegen den gültigen Datenschutzbestimmungen.
 

Zum Download:

Patientensicherheit

Patientensicherheit im Krankenhaus beginnt mit der zweifelsfreien Identifikation von Patientinnen und Patienten – zu jeder Zeit und bei jeder Maßnahme.

Dazu nutzen wir im St. Joseph-Stift Identifikationsarmbänder, die am Handgelenk getragen werden. Anhand dieser Armbänder können Sie als Patient bei uns bei allen Behandlungsschritten eindeutig identifiziert werden. Das Risiko von Verwechslungen und deren Folgen wird damit deutlich reduziert. Außerdem fragen wir Sie häufiger nach Ihrem Namen und Geburtsdatum. Diese mehrfache Vergewisserung hilft uns, zusätzlich Verwechslungen auszuschließen.

Patienten-Identifikationsarmband

Mit der Verwendung von Patientenarmbändern folgen wir den Empfehlungen des Aktionsbündnisses Patientensicherheit. 

Das Identifikationsarmband enthält folgende Informationen:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Fallnummer (als Zahl und Barcode)

Der Abgleich Ihrer Daten auf dem Armband ist wichtig zum Beispiel bei der:

  • Durchführung von Operationen
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Transfusion von Blut oder Blutprodukten
  • Verlegung auf eine andere Station
  • Betreuung in Funktionseinheiten (Röntgen, Endoskopie)
  • Messung von Blutzuckerwerten

Aufenthalt

Im Krankenhaus beginnt der Tag recht früh. Die Vielzahl der Maßnahmen für Pflege, Reinigung, Untersuchungen, Behandlungen, ärztliche Visiten und Gespräche machen dies erforderlich. Wir sind jedoch bemüht, Sie so spät wie möglich am Morgen zu wecken.

Tagesablauf und allgemeine Tischzeiten:

  • Frühstück ab 7:00 Uhr
  • Mittagstisch ab 11:30 Uhr
  • Mittagsruhe von 12:30–14:00 Uhr
  • Kaffee ab 14:00 Uhr
  • Abendessen ab 17:30 Uhr
  • Nachtruhe ab 22:00 Uhr

Ihrem Gesundheitszustand entsprechend können Sie die Patientenaufenthaltsräume, in Absprache mit dem Stationspersonal die Kapelle, die Cafeteria oder unseren Patientengarten nutzen. Aus rechtlichen Gründen ist das Verlassen des Krankenhauses nur in begründeten Fällen und nur mit ärztlicher Genehmigung möglich.

    Weitere Informationen zum Aufenthalt

    Täglich wird auf Station Visite durchgeführt. Die Ärztin bzw. der Arzt verschaffen sich einen Überblick über Ihren Gesundheitszustand und den Verlauf Ihrer Behandlung. Für Sie bietet die Visite die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder einen Gesprächstermin (evtl. mit Ihren Angehörigen) zu vereinbaren.

    Pflegerische oder therapeutische Maßnahmen genauso wie die Reinigung der Patientenzimmer sind ebenfalls fester Bestandteil des Stationsalltages.

    Ihre Besucher sind willkommen. Weitere Informationen zu den Besuchsregelungen finden Sie hier:

    Rund um den Besuch im St. Joseph-Stift

    Unser Patientengarten steht Ihnen zu jeder Jahreszeit zur Verfügung.

    Entlassung

    Sie können dann entlassen werden, wenn nach Überzeugung der Ärztin oder des Arztes eine stationäre Behandlung nicht mehr notwendig ist.

    Im Entlassungsgespräch können Sie offene Fragen ansprechen und gegebenenfalls die Schritte Ihrer weiteren ambulanten Behandlung abstimmen. Weiterhin werden Sie über alle wichtigen Verhaltensregeln beraten, die für Ihre weitere Lebensführung von Bedeutung sind.

    Gut zu wissen: Entlassmanagement

    Jedes Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung von Patientinnen und Patienten vorzubereiten. Ziel ist es, eine optimale Anschlussversorgung zu organisieren. Dafür ist Ihre gesonderte Zustimmung notwendig.

    Entlassmanagement bedeutet, Sie soweit zu unterstützen, dass zum Tag Ihrer geplanten Entlassung für alle entlassungsrelevanten Maßnahmen gesorgt ist. Denn in bestimmten Fällen können nach der Krankenhausbehandlung weitere Schritte erforderlich sein, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Dazu gehören beispielsweise:

    • eine medizinische oder pflegerische Anschlussversorgung (Reha-Maßnahme)
    • die Beantragung und Verordnung von Heil- oder Hilfsmitteln
    • die Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse

    Unsere Kolleginnen und Kollegen vom Sozialdienst helfen Ihnen dabei.

    Bitte beachten Sie: Wir sind verpflichtet, alle im Krankenhaus angelegten Dokumente über Ihre Erkrankung in unserem Archiv bis zu 30 Jahre lang aufzuheben, damit auch bei späterem Bedarf eine Auskunft gegeben werden kann.

    Weitere Schritte bei der Entlassung

    Ein medizinischer Bericht an Ihre behandelnden Ärzte erfolgt zur Entlassung, damit die ambulante Weiterbehandlung möglichst fortgesetzt werden kann, sofern Sie hierzu im Behandlungsvertrag zugestimmt haben.

    Am Tag Ihrer Entlassung wird je nach Krankenkasse die gesetzliche Zuzahlung fällig. Wir schicken Ihnen in den nächsten Tagen eine Rechnung und Sie überweisen den Betrag. Einige Krankenkassen rechnen die Zuzahlung auch direkt mit ihren Versicherten ab.

    Sollten Sie das Krankenhaus gegen ärztlichen Rat vorzeitig verlassen, geschieht dies auf eigene Verantwortung und Sie haften selbst für eventuelle gesundheitliche Folgen.

    Wir hoffen, dass Ihr Aufenthalt in unserem Haus angenehm war und wünschen Ihnen gute Genesung.

    Häufige Fragen und Antworten

    Rund um den Besuch

    Besucher sind uns willkommene Gäste! Was Sie beachten sollten:

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    Informationen von A bis Z

    Damit Sie wissen, was Sie bei uns erwartet und sich gut orientieren können, haben wir hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt. 

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    Das Plus am St. Joseph-Stift

    Für uns zählt der Mensch in allem, was wir tun.

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